Anhang Nr. 1 zu den Anstellungsbedingungen vom 18. Oktober 1999 für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Chlösterli Unterägeri

 
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§ 21 Pausenregelung
 
3 für Mitarbeiter, die den Arbeitsplatz nicht verlassen können, kann an Nachmittagen eine bezahlte Pause von max. 15 Min. Dauer gewährt werden, sofern es der Arbeitsanfall erlaubt und die Schicht 4 Std. ohne Unterbrüche andauert.
4 pro Arbeitstag ist eine bezahlte Pause von 15 Min. zulässig.
 

§ 49 Ferien

 
Pro Kalenderjahr besteht bei einem 100 %-Pensum folgender Anspruch auf bezahlte Ferien, bei Teilzeitbeschäftigung gilt der Ferienanspruch prozentual zum Beschäftigungsgrad;
  a) Bis zum vollendeten 49. Alterjahr 5 Arbeitswochen
b) Ab dem 50. Altersjahr 6 Arbeitswochen
 
§ 50.4 Beginn des Ferienanspruchs
 
entfällt
 
 
Die geänderten Regelungen treten per 1. Januar 2002 in Kraft.
 
 
Genehmigt an der Heimkommissions-Sitzung vom 13. November 2001.
 
 

Unterägeri, 16. November 2001

 
Der Präsident des Stiftungsrates
 
 
Robert Baumgartner