Geschichte der Stiftung und Bau Altersheim Chlösterli
 
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DAS NEUE ALTERSHEIM IM CHLOSTERLI

«Es kann der Volksgemeinschaft nicht gleichgültig
sein, wie es den immer zahlreicher in ihrer Mitte
lebenden betagten Menschen körperlich und see-
lisch ergeht, ob sie in ihrer Mehrzahl glücklich oder
verbittert sind, ob sie sich für nutzlos und wertlos
halten oder ob sie das Gefühl haben, sie seien be-
achtete und geachtete Glieder der Gemeinschaft.»

(Dr. A. L. Vischer)
 
Diese Überlegungen waren mit ein Grund, unter die Gedankenwelt und Lebensbedingungen des bisherigen Armenhauses oder Bürgerheimes einen Schlußstrich zu ziehen und ein Heim zu planen, das allen Betagten -welcher sozialen Schicht sie auch entstammen- Raum und Umwelt bietet, in der sie sich geborgen, geachtet und verstanden fühlen. Es waren noch vier weitere Gründe, welche der Idee zum Bau eines großzügig konzipierten Altersheimes im Chlösterli zum Durchbruch verhalfen.
 

I. Das Gesetz über die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an den Bau von Altersheimen vom 30. Mai 1963.

 
2. Der Kantonsratsbeschluß über den Beitritt des Kantons Zug zum Konkordat über die Wohnörtliche Unterstützung vom 24. September 1965.
 
3. Mit dem Beitritt zu diesem Konkordat wurde der frühere Grundsatz der heimatlichen Armenfürsorge aufgegeben, und an seine Stelle trat das Wohnortsprinzip. Statt der administrativ schwerfälligen Fernbehandlung durch die Heimatbehörden trat die rationellere und zugleich auch persönlichere Betreuung der Bedürftigen durch die Fürsorgebehörden des Wohnortes. Das Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechtes vom 27. Oktober 1965. Nach einer Bestimmung dieses Gesetzes können Kantonsbürger und Bürger anderer Kantone nach einem ununterbrochenen Wohnsitz von 15 Jahren in einer zugerischen Gemeinde einen Rechtsanspruch auf unentgeltliche Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechtes erheben.
 

4. Das Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 25. August 1966. Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben nach diesem Gesetz die im Kanton Zug wohnhaften Schweizerbürger, denen eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung, eine Rente oder Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung zusteht, sofern das anrechenbare Jahreseinkommen für Alleinstehende Fr. 3000.-, für Ehepaare Fr. 4800.- und für Waisen Fr. 1500.- nicht erreicht.

 

Der erste Schritt zum neuen Chlösterli war getan, als die Bürgergemeindeversammlung vom 25.September 196 I beschlossen hatte, das alte BÜrgerheim in den Sören, das die Bürgergemeinde aus der Erbschaft des X. I ten, Tierarzt, am 29. August 1877 gekauft hatte, nicht mehr umzubauen, sondern ein neues Altersheim für Bürger und Nichtbürger zu erstellen. Es folgten in der damaligen Baukommission die Diskussionen über den Standort. Der Chlösterli. Liegenschaft wurde dank ihrer Größe und Lage der Vorzug gegeben. Es zeugt von Weitblick und Großzügigkeit, daß die Bürgergemeindeversammlung bereits zwei Monate später, am 27. November 196 I, dem Kauf der Liegenschaft Chlösterli im Ausmaß von 26960 m2 zum Preis von Fr. 421 000.- zustimmte und gleichzeitig beschloß, einen beschränkten Wettbewerb zur Erlangung guter Projekte auszuschreiben. Auf Grund verschiedener Altersheimbesichtigungen wurde das Raumprogramm ausgearbeitet, welches den sechs geladenen Architekten als Unterlage diente.Das Preisgericht zeichnete am 15. Oktober 1962 das Projekt «Pro Senectute» von Architekt Albert Müller mit dem ersten Preis aus. Nach der Überarbeitung mußte die ganze Bau- und Betriebskostenrechnung neu studiert werden. Im Raumprogramm waren nur 58 Betten verlangt. Ergebnisse betriebswirtschaftlicher Untersuchungen in Altersheimen, die uns der Sekretär der Stiftung «Pro Senectute» bekannt gab, zeigten, daß Heime erst wirtschaftlich sind, wenn 70 und mehr Pensionäre aufgenommen werden können, weil sonst die allgemeinen Räume den Betrieb zu stark belasten. Variante um Variante wurde auf die Wirtschaftlichkeit geprüft, bis diesechste mit 79 Betten und 4 Geschossen am 28. Mai 1963 einer orientierenden Versammlung vorgelegt werden konnte.

 

Die Kosten ( mit Land) wurden im Herbst 1963 mit Fr. 4400 000.- oder Fr. 200.- pro m3
(reine Baukosten) berechnet. Das Bundesgesetz über die baulichen Maßnahmen im Zivilschutz vom 4. Oktober 1963 sowie die Verordnung über den Zivilschutz vom 24. März 1964 verpflichten die Gemeinden zum Bau von Sanitätshilfsstellen. Da die zuständigen Organe den Standort im Chlösterli für einen solchen Schutzraum als sehr günstig begutachteten, mußten mit der Einwohnergemeinde Unterägeri Verhandlungen über den gleichzeitigen Bau von Altersheim und Sanitätshilfsstelle aufgenommen werden. Diese Abklärungen schoben den Baubeginn hinaus. Zudem drang immer mehr die Auffassung durch, daß die Baukosten des großen, nach neuzeitlichen Erkenntnissen geplanten Altersheimes für die Bürgergemeinde allein zu hoch sein könnten und eine breitere Finanzierungsbasis gefunden werden sollte. Außerdem wies Herr Regierungsrat B. Iten bei Aussprachen und Verhandlungen in verdankenswerter Weise immer wieder auf die oben erwähnten, in Beratung stehenden Gesetzeserlasse hin, welche alle darauf hinzielen, die Bürgergemeinden im Fürsorgewesen zu entlasten.So führten Verhandlungen im Herbst 1963 zwischen Bürger-, Einwohner- und Korporationsgemeinde sowie Privaten zur Gründung einer Stiftung,der Ende 1963 alle drei Gemeinden zustimmten und je Fr. 350 000.- als Stiftungskapital übergaben. Die Privaten spendeten Fr. 60 000.-, so daß am 8. Februar 1964 die Stiftungsstatuten mit einem Kapital von 1.11 Millionen Franken beurkundet werden, konnten. (Inzwischen ist die Summe der privaten Spenden, inklusive Ertrag des Chlösterlifestes, auf rund Fr. 200 000.- angestiegen.) Die Stiftung bezweckt die Errichtung und den Betrieb des Altersheimes Chlösterli auf gemeinnütziger Basis. Die Stiftung verpflichtet sich, ab der Liegenschaft Chlösterli kein Land zu verkaufen, sondern die Liegenschaft vollumfänglich im Sinne der Stiftung zu verwalten-. Entsprechend dem Gesetz über die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an den Bau von Altersheimen sind die Aufnahmegesuche von Bürgern und Kantonseinwohnern zu bevorzugen. Das Heim ist konfessionell neutral und steht mit der eben aufgeführten Einschränkung auch auswärtigen Betagten zur Verfügung. Den Statuten gemäß bestellten die Gründer einen siebenköpfigen Stiftungsrat. Die alte Baukommission des Bürgerrates trat die Aufgabe an eine neue, ebenfalls siebenköpfige Baukommission ab. Obwohl die Stiftung bereits am 17. März I964 vom Regierungsrat anerkannt wurde, zog sich der Baubeginn nochmals hinaus, weil die Einwohnergemeinde erst am 20. Juli 1964 dem Bau der Sanitätshilfsstelle zustimmte. Ferner verlangten die Wasserwerke Zug den Einbau einer Transformatorenstation, und die Einwohnergemeinde wünschte Räume für einen Kindergarten. Beim Studium all dieser neuen Aufgaben vergaß der Architekt nicht, die Pläne des eigentlichen Altersheimes neu zu überprüfen und die letzten Erkenntnisse im ,Altersheimbau zu berücksichtigen, die er vor allem bei Besichtigungen neuer Heime gewann. Es gelang Herrn Müller auch, das große Projekt harmonisch in die leicht nach Norden vorspringende Geländerippe der Chlösterli-Liegenschaft einzugliedern. Am I I. Juni 1965 genehmigte der Regierungsrat das bereinigte Gesamtprojekt und sicherte den gesetzlichen Beitrag zu. Trotz großer Schwierigkeiten bei den Aushubarbeiten (schlechte Witterung, Grundwasser) , die seit dem 9. April 1965 im Gang waren, konnte anfangs August 1965 mit den Rohbauarbeiten begonnen werden. Nach genau zehn Monaten waren alle Bauten unter Dach, so daß am 3. Juni 1966 das Aufrichtefest gefeiert werden konnte. Es war zugleich ein Festdes Dankes, weil trotz schwierigen Verhältnissen der ganze Bau ohne Unfall verlaufen war. Unvergeßlich wird allen Unterägerern das «Chlösterli-Fest» unter dem Motto «Die Jungen bauen für die Alten» vom I. bis 3. J uli 1966 bleiben, bei dem die Bevölkerung mit dem Heim den ersten engen Kontakt nahm. Dank der vielen uneigennützigen Helfer konnte ein Reinertrag von rund Fr. 34 000.- dem Baukonto überwiesen werden. Der Bau, der nach dem eingereichten Gesamtprojekt ausgeführt worden ist, umfaßt drei Bautrakte:

 
I. Den viergeschossigen Haupttrakt mit den Pensionärzimmern.
 
2. Den eingeschossigen Verbindungstrakt mit den allgemeinen Räumen.
 

3. Den zweigeschossigen Personaltrakt. Im Erdgeschoß des Haupttraktes befinden sich 15 Einzelzimmer, 4 Doppelzimmer und I Zimmer für die Schwester. Alle diese entweder nach Westen oder nach Osten orientierten Zimmer besitzen einen eingebauten Schrank und eine Waschgelegenheit mit Kalt- und WarmwasseranschIuß. Die Zimmerflucht wird auf der Ostseite durch einen Aufenthaltsraum unterteilt. WC-Anlagen, Dusche, Badzimmer, Abstellräume und eine Kochnische unterteilen als Raumeinheit den breiten Korridor. In den oberen drei Stockwerken des Haupttraktes wurden total 26 Einzel-Wohnschlafzimmer, 9 Doppel-Wohnschlafzimmer mit kleinem Balkon und 4 Schwesternzimmer, davon eines als Aufenthaltsraum eingerichtet. Die Doppelschlafzimmer sind projektiert, daß die Bettnische mit einem Vorhanf vom Wohnraum abgetrennt werden kann. Alle diese Zimmer besitzen ein separates W C mit fliessend Kalt- und Warmwasser. Außerdem wurden in den Zimmervorplätzen geräumige Wandschränke eingebaut. Auch auf diesen Stockwerken fehlen die erforderlichen Nebenräume, wie Teeküche mit Aufenthaltsraum und Balkon sowie Badzimmer und Putzraum mit Balkon nicht. Auf der Südseite dieser drei Stockwerke wurden je zwei 2-Zimmerwohnunen mit Küche und Bad eingebaut. Mit diesen gut besonnten und aussichtsreichen Wohnungen kann vor allem den Wünschen jener Pensionäre entsprochen werden, die auch im Altersheim einen kleinen eignen Haushalt führen möchten. Es können somit mindestens 79 Betagte aufgenommen werden. Das Dachgeschoß, welches ebenfalls mit dem Lift erreicht werden kann, besitzt auf der Südseite einen geräumigen Aufenthaltsraum mit herrlicher Sicht auf das Roßberggebiet. Neben den großen Abteilräumen befinden sich hier weitere Duschen und sanitäre Einrichtungen für Arm- und Beinwechselbäder, außerdem ein Coiffeur-Raum.

 
Im Kellergeschoß sind der modern eingerichtete Wasch- und Bügelraum, die Oel- und Holzheizung mit Holzlagerraum und drei Oltanks sowie die Luftschutzkeller für das Heim und ein Archivraum untergebracht.
 

Der Verbindungs enthält ein Büro für den Heimleiter, eine Bibliothek ( weil Bücher die eigentliche Medizin für den Geist sind) sowie ein Sitzungszimmer. Die Halle, welche gegen den Gartenhof orientiert ist, dient als Aufenthaltsraum. Speziell bei schlechtem Wetter und im Winter finden die Pensionäre hier den notwendigen Bewegungsraum. Um den alten Leuten den Weg zur Dorfkirche zu ersparen, wurde eine schlichte Hauskapelle mit Sakristei eingebaut. Anschließend an den Esssaal befindet sich Office, Küche und Nebenräume. Ein nach Süden gelegener Aufenthaltsraum ist auch als Fernsehzimmer eingerichtet. In der Nordostecke ist die Transformatorenstation untergebracht, anschliessend das Kranken- und Arztzimmer mit eigenem Bad und Toilette.. Unter der Küche befinden sich die notwendigen Lager- und Kühlräume, die sowohl von der Küche mit einem Warenlift als auch von außen erreicht werden können.
Das Personalhaus hat einen separaten Zugang. Zehn möblierte Zimmer mit Waschgelegenheit und eingebautem Schrank wurden im Untergeschoss für das weltliche Personal eingerichtet. Im Obergeschoss befinden sich die 5-Zimmerwohnung für die Familie des Verwalters sowie 2 Zimmer mit Bad für einen Hausgeistlichen. Auf einem Zwischengeschoss wurde ein Kinder-garten mit eigenem Zugang eingerichtet. Er hat gegen den Innenhof eine durchgehende Fensterfront, so daß die Betagten vom Innenhof oder auch von den Aufenthaltsräumen aus das Spielen der Kinder verfolgen können. Beim Rundgang durch die weite Gartenanlage werden sie gerne am fröhlichen Treiben der Kinder auf dem originell eingerichteten Spielplatz teilhaben und sich mit der kommenden Generation Tag für Tag auf unbeschwerte Art verbunden fühlen.
Auf ideale Weise konnte im Untergeschoss der allgemeinen Räume die gemeindliche Sanitätshilfsstelle eingerichtet werden, die in Kriegs- und Katastrophenfällen Schutz bietet. Das Altersheim Chlösterli ist kostenmäßig der größte Bau, der in Unterägeri je gebaut worden ist. Das Altersheim kostet inklusive Land, Transformatorenstation und Kindergarten rund 4,9 Millionen Franken ( 0,8 Millionen Franken für die Sanitätshilfsstelle sind nicht inbegriffen) .
Sicher eine schwere Belastung für die Stiftung! Sie hat aber die große Genugtuung, daß das Werk. in allen Teilen zu befriedigen vermag, weil der Bau nicht nur großzügig konzipiert ist, sondern zugleich auch eine Atmosphäre der Geborgenheit ausstrahlt.

 

«Keine Kunst ist's, alt zu werden.
Es ist Kunst, es zu ertragen.»

(Goethe)

 

Dieses Ertragen den betagten Mitmenschen zu erleichtern, war Leitmotiv während der Planung und der Ausführung, und ist es heute und morgen in der Leitung des Heims.

ALBERT MERZ
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