
Alle Taxen sind
Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Chlösterlis richten.
Für
Dienstleistungen, die in der Tarifliste nicht aufgeführt sind, gilt der
Grundsatz der Vollkostendeckung.
Der Pensionspreis
setzt sich aus der Grundtaxe, der Pflege- und Betreuungstaxe sowie den privaten
Auslagen zusammen.
·
Preisanpassungen richten
sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Änderungen der Grundtaxe werden
den Bewohner/innen zwei Monate im Voraus mitgeteilt.
·
Die Leistungen für die
Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach dem System-BESA, dem
„Bewohnerinnen-, Einstufungs- und Abrechnungssystem“ erfasst. Die Einstufung
erfolgt innerhalb eines Monats nach Eintritt und wird rückwirkend auf das
Eintrittsdatum belastet.
·
Vorübergehende
zusätzliche Aufwände (z.B. wegen Grippe, vorübergehende Verschlechterung des
Allgemeinzustandes bis ca. zwei Wochen und ähnliche Situationen) bleiben in der
Regel unberücksichtigt, d.h. sie führen nicht zu einer neuen Einstufung.
·
Eine neue Einstufung
erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung eintritt.
·
Die Preise und Ansätze
für persönliche Angelegenheiten, welche nicht in der Taxordnung aufgeführt
sind, bestimmt die Geschäftsleitung.
3.1.1
Grundtaxe (Hotelkosten)
Ø Unterkunft
gemäss gewähltem Zimmertyp
Ø Vollpension
(inkl. Kaffee + Tee zu den Mahlzeiten)
Ø Bett-
und Frottierwäsche, das Besorgen dieser Wäsche
Ø Besorgen
der privaten Wäsche (ausgenommen Handwäsche, Wollsachen sowie Kleidungsstücke
die chemisch gereinigt werden müssen )
Ø Besorgen
des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen gründlichen Reinigung
Ø Heizung,
Strom, Kalt- und Warmwasser
Ø Anlässe
und Veranstaltungen, die allen Bewohner/innen gemeinsam angeboten werden
Ø Haftpflichtversicherung
Ø Hausratversicherung
(Wasser, Feuer, Einbruch) bis Fr. 30'000.— subsidiär mitversichert
Ø Arztkosten,
Arzneimittel, Pflegematerial
Ø Pflege-
und Behandlungsmassnahmen
Ø andere
Getränke
Ø Zimmerservice
aus Komfortgründen
Ø Verpflegung
von Gästen
Ø Coiffeur
Ø Pedicure
Ø Näharbeiten,
Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung
Ø Konzessionsgebühren,
Telefon-Gebühren
Ø Kranken-
und Unfallversicherung, Krankentransporte
Ø Leistungen
bei Todesfall
|
Zimmertyp |
|
Fr. |
|
A |
Einzelzimmer |
121.00 |
|
Ab |
Einzelzimmer |
124.00 |
|
B |
Einzelzimmer |
109.00 |
|
Cb |
Einzelzimmer |
118.00 |
|
Db |
Einzelzimmer |
125.00 |
|
E |
Einzelzimmer |
117.00 |
|
F |
Zweizimmereinheit |
147.00 |
|
G |
Zweizimmereinheit |
144.00 |
|
I |
Einzelzimmer |
97.00 |
|
L |
Einzelzimmer |
110.00 |
|
M |
Einzelzimmer |
112.00 |
|
Notfallzimmer |
Einzelzimmer |
142.00 |
|
Wohngruppe |
|
116.00 |
|
Belegung
2. Person |
Zusätzlich
zu Zimmertaxe |
75.00 |
Die Rechnungstellung erfolgt gemäss den
Richtlinien der öffentlichen Hand sowie den Krankenversicherer. Die einzelnen
Tarife können der separaten Taxübersicht 2012 entnommen werden.
Telefongesprächstaxen nach
Aufwand
Diätmahlzeiten
wenn nicht ärztlich verordnet pro
Monat Fr. 60.--
Pauschalkosten
bei Austritt / Todesfall Fr.
400.--
Persönliche
Transporte gemäss sep. Tarifliste
Miete
von Krankenmobilien (inkl. MWSt)
Monat
Armbandnotruf Fr.
25.--
Weitere
Gegenstände nach
Aufwand
Verpflegung
von Gästen (inkl. MWSt)
Frühstück Fr. 6.--
Mittagessen Montag bis Samstag Fr.
14.--
Sonn- und Feiertage Fr. 18.--
Nachtessen Fr. 9.--
Festmenü
(Weihnachten, Ostern) je
nach Menü
Vorübergehender
Aufenthalt im Spital ab 1. Tag
(der
Austritts- und Eintrittstag gilt als Anwesenheit) Fr. 15.--
Andere
vorübergehende Abwesenheiten von mindestens zwei aufeinander
folgenden
Tagen ab drittem Tag
(der
Austritts- und Eintrittstag gilt als Anwesenheit) Fr. 15.--
Diese
Taxordnung wurde durch den Stiftungsrat an der Sitzung vom 19. September 2011
genehmigt
und
ersetzt alle vorhergehenden Taxordnungen und Gebührentarifordnungen.
CHLÖSTERLI
UNTERÄGERI
Der
Stiftungsratspräsident Geschäftsleitung
Robert Baumgartner Paul Müller