Textfeld: T A X O R D N U N G
gültig ab 1.1.2012
 

 


1. Grundsatz                                                  

Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Chlösterlis richten.

Für Dienstleistungen, die in der Tarifliste nicht aufgeführt sind, gilt der Grundsatz der Vollkostendeckung.

2. Festlegung Pensionspreis und Ansätze für Zusatzleistungen

Der Pensionspreis setzt sich aus der Grundtaxe, der Pflege- und Betreuungstaxe sowie den privaten Auslagen zusammen.

 

·      Preisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Änderungen der Grundtaxe werden den Bewohner/innen zwei Monate im Voraus mitgeteilt.

·      Die Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach dem System-BESA, dem „Bewohnerinnen-, Einstufungs- und Abrechnungssystem“ erfasst. Die Einstufung erfolgt innerhalb eines Monats nach Eintritt und wird rückwirkend auf das Eintrittsdatum belastet.

·      Vorübergehende zusätzliche Aufwände (z.B. wegen Grippe, vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis ca. zwei Wochen und ähnliche Situationen) bleiben in der Regel unberücksichtigt, d.h. sie führen nicht zu einer neuen Einstufung.

·      Eine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung eintritt.

·      Die Preise und Ansätze für persönliche Angelegenheiten, welche nicht in der Taxordnung aufgeführt sind, bestimmt die Geschäftsleitung.

3. Pensionspreis

3.1.1 Grundtaxe (Hotelkosten)

In der Grundtaxe sind folgende Leistungen enthalten:

 

Ø  Unterkunft gemäss gewähltem Zimmertyp

Ø  Vollpension (inkl. Kaffee + Tee zu den Mahlzeiten)

Ø  Bett- und Frottierwäsche, das Besorgen dieser Wäsche

Ø  Besorgen der privaten Wäsche (ausgenommen Handwäsche, Wollsachen sowie Kleidungsstücke die chemisch gereinigt werden müssen )

Ø  Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen gründlichen Reinigung

Ø  Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser

Ø  Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohner/innen gemeinsam angeboten werden

Ø  Haftpflichtversicherung

Ø  Hausratversicherung (Wasser, Feuer, Einbruch) bis Fr. 30'000.— subsidiär mitversichert 

 

In der Grundtaxe sind insbesondere die folgenden Leistungen nicht eingeschlossen:

 

Ø  Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial

Ø  Pflege- und Behandlungsmassnahmen

Ø  andere Getränke

Ø  Zimmerservice aus Komfortgründen

Ø  Verpflegung von Gästen

Ø  Coiffeur

Ø  Pedicure

Ø  Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung

Ø  Konzessionsgebühren, Telefon-Gebühren

Ø  Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte

Ø  Leistungen bei Todesfall

 

3.1.2 Tagesansätze

 

Zimmertyp

 

Fr.

A

Einzelzimmer

121.00

Ab

Einzelzimmer

124.00

B

Einzelzimmer

109.00

Cb

Einzelzimmer

118.00

Db

Einzelzimmer

125.00

E

Einzelzimmer

117.00

F

Zweizimmereinheit

147.00

G

Zweizimmereinheit

144.00

I

Einzelzimmer

  97.00

L

Einzelzimmer

110.00

M

Einzelzimmer

112.00

Notfallzimmer

Einzelzimmer

142.00

Wohngruppe

 

116.00

Belegung 2. Person

Zusätzlich zu Zimmertaxe

  75.00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2 Pflege- und Betreuungstaxen

 

Die Rechnungstellung erfolgt gemäss den Richtlinien der öffentlichen Hand sowie den Krankenversicherer. Die einzelnen Tarife können der separaten Taxübersicht 2012 entnommen werden.

 

 

 


3.3 Private Auslagen

 

Telefonanschluss-Gebühren                                           pro Monat                Fr.   25.--

Telefongesprächstaxen                                                    nach Aufwand

Zimmerservice aus Komfortgründen                            pro Mahlzeit            Fr.      5.--

Flicken und Näharbeiten der persönlichen Wäsche  pro Stunde               Fr.    40.--

Diätmahlzeiten wenn nicht ärztlich verordnet          pro Monat                Fr.    60.--

Pauschalkosten bei Austritt / Todesfall                                                            Fr. 400.--

Aussergewöhnliche Aufwendungen                            pro Stunde               Fr.    40.--

Persönliche Transporte                                                    gemäss  sep. Tarifliste

Begleitpersonen bei Transporten                                  gemäss  sep. Tarifliste

 

Miete von Krankenmobilien (inkl. MWSt)

                                                                                                                                  Monat

Armbandnotruf                                                                                                    Fr.    25.--

Weitere Gegenstände                                                      nach Aufwand

 

Verpflegung von Gästen (inkl. MWSt)

Frühstück                                                                             Fr.     6.--

Mittagessen  Montag bis Samstag                                 Fr.   14.--

                       Sonn- und Feiertage                                  Fr.   18.--

Nachtessen                                                                          Fr.     9.--

Festmenü (Weihnachten, Ostern)                                  je nach Menü

 

4. Rückerstattung bei Abwesenheit

Vorübergehender Aufenthalt im Spital ab 1. Tag

(der Austritts- und Eintrittstag gilt als Anwesenheit)                                   Fr.   15.--

 

Andere vorübergehende Abwesenheiten von mindestens zwei aufeinander

folgenden Tagen ab drittem Tag

(der Austritts- und Eintrittstag gilt als Anwesenheit)                                   Fr.   15.--

 

5. Besondere Bestimmungen

Diese Taxordnung wurde durch den Stiftungsrat an der Sitzung vom 19. September 2011 genehmigt

und ersetzt alle vorhergehenden Taxordnungen und Gebührentarifordnungen.

 

CHLÖSTERLI UNTERÄGERI

 

Der Stiftungsratspräsident                         Geschäftsleitung

 

 

                                                                    

                           Robert Baumgartner                                   Paul Müller